Mobbing

 

Begriffsdefinition

Es gibt keine einheitliche Begriffsdefinition. Wesentliche Merkmale einer Mobbingsituation sind:

  • ein systematisches, ausgrenzendes und prozesshaftes Geschehen durch Worte, Gesten oder Gesprächsverweigerung,
  • welches über einen längeren Zeitraum anhält und regelmäßig stattfindet,
  • bei der eine Person deutlich unterlegen ist.

Beispiele: Isolation von Personen, Ausgrenzen von Personen, Rufschädigung, Vorenthalten von Informationen, Verweigerung von Unterstützung, Dauerkontrolle, Kompetenzbeschneidung, Behaupten von Fehlverhalten, Lächerlichmachen.

 

Prävention

Falls Sie oder Personen in Ihrem Umfeld von Mobbing betroffen sein könnten, dann:

  • sprechen Sie Konflikte und Probleme an, wenn Sie befürchten, dass diese zu einer Mobbingsituation führen könnten
  • bieten Sie der betroffenen Person Unterstützung an
  • nehmen Sie Hilfe oder Beratungen in Anspruch
  • als Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter sorgen Sie für ein gutes Arbeitsklima und suchen Sie das Gespräch bei auftretenden Mobbing-Situationen.

 

Rechtliche Grundlagen

Trotz des nicht genau definierten Mobbingtatbestand, sind von Mobbing betroffene Personen nicht schutzlos:

  • Im öffentlichen Dienst gibt es ein ausdrückliches "Mobbingverbot" (2. Dienstrechts-Novelle 2009)
  • B-GlBG, BEinstG
  • auch im allgemeinen Zivilecht, im Arbeitsrecht und Strafrecht finden sich (Fürsorgepflicht, Treuepflicht) Regelungen.

 

 

Beratungsstelle Sexuelle Belästigung & Mobbing

Mitarbeiter*innen sowie Studierende der Universität Wien können das kostenlose Beratungsangebot nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen.

Weitere Beratungsstellen der Universität Wien

Selbstverständlich können Sie sich auch an alle anderen Beratungsstellen ­ der Universität Wien wenden.