Information
Sie finden hier Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Gleichbehandlung verstehen
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Diskriminierung
Diskriminierung ist die sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung, Ungleichbehandlung oder Herabwürdigung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale, nämlich:
- ihres Geschlechts,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- des Alters,
- der sexuellen Orientierung
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer dieser Merkmale in einer vergleichbaren Situation ungleich behandelt wird.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften für Personen wegen dieser Merkmale benachteiligend wirken.
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Belästigung
Verhaltensweisen, die die Würde einer Person beeinträchtigen oder dies bezwecken, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig sind und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schaffen oder dies bezwecken. Vor Belästigungen (§ 8a B-GlbG) wird auf Grund der Tatbestände
- Geschlecht
- Alter
- Religion
- Weltanschauung
- ethnische Herkunft
- sexuelle Orientierung
geschützt.
Belästigungen auf Grund einer Behinderung verbietet das Behinderteneinstellungsgesetz.
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Sexuelle Belästigung
Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) liegt eine sexuelle Belästigungen (§ 8a B-GlbG) dann vor, wenn ein der sexuellen Späre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und das Arbeits- oder Studienumfeld beeinträchtigt ist, entscheidend ist hierbei das Empfinden der betroffenen Person:
- körperliche Verhaltensweisen: unerwünschte und unangebrachte Berührungen oder Nähe, sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
- verbale Verhaltensweisen: sexistische Witze, anzügliche Anekdoten, zweideutige Anspielungen, Bemerkungen zu körperlichen Merkmalen, Aussehen oder Kleidung, Bemerkungen zum Sexualleben.
- nicht verbale Verhaltensweisen: Ausziehblicke, Aufhängen von sexistischem oder pornografischem Bildmaterial.
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Mobbing
Es gibt keine einheitliche Begriffsdefinition. Wesentliche Merkmale einer Mobbingsituation sind:
- ein systematisches, ausgrenzendes und prozesshaftes Geschehen durch Worte, Gesten oder Gesprächsverweigerung,
- welches über einen längeren Zeitraum anhält und regelmäßig stattfindet,
- bei der eine Person deutlich unterlegen ist.
Beispiele: Isolation von Personen, Ausgrenzen von Personen, Rufschädigung, Vorenthalten von Informationen, Verweigerung von Unterstützung, Dauerkontrolle, Kompetenzbeschneidung, Behaupten von Fehlverhalten, Lächerlichmachen.
u:respect - eine Kampagne der Unversität Wien zur Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt und sexueller Belästigung
Nutzen Sie den Moodle-Kurs, Checklisten und Informationen der Kampagne, um in Ihrem Umfeld mehr Awareness für ein gutes und faires Miteinander an der Universität Wien zu fördern.
Namens- und Personenstandsänderung Trans*personen
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Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innen, deren offizieller Vorname abweichend von ihrer Geschlechtsidentität ist, können einen gewünschten Vornamen eintragen lassen.
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Studierende
Im Zuge einer offiziellen Namens- und Personenstandsänderung wird auch eine Änderung der Stammdaten und Unterlagen notwendig. Bitte kontaktieren Sie die Studienzulassung
Weitere Beratungsstellen
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Beratungsstellen Mitarbeiter*innen
Beratungsstellen und Hilfe für ein sicheres Arbeitsumfeld.
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Beratungsstellen Studierende
Beratungsstellen und Hilfe für ein sicheres Studienumfeld.
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Externe Beratungsstellen
- Psychologische Studierendenberatung
- Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
- Bundes-Gleichbehandlungskommission
- Männerberatung Wien
- ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
- Ninlil - Verein wider die sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Mehrfachbehinderung