Ablauf einer Beratung

  • Sie können unser Büro, jedes Arbeitskreismitglied oder das für Ihre Fakultät bzw. Ihr Zentrum zuständige Arbeitskreismitglied sowohl als betroffene Person als auch als Zeug*in telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren. Die Mitglieder behandeln Ihr Anliegen vertraulich.
  • Es erfolgt eine Abklärung der individuellen Ziele und die tatsächlichen Möglichkeiten werden besprochen.
  • Bei einer gemeinsamen Besprechung über die weitere Vorgehensweise wird erläutert, welche Möglichkeiten Sie haben:
    • Sie möchten keine Intervention durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. → Die Diskriminierung wird lediglich, unter Wahrung der Vertraulichkeit, dokumentiert.
    • Sie möchten eine Intervention durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. → Beispielsweise können Gespräche mit der zweiten Partei mit oder ohne der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten stattfinden.
  • Falls sich beim Gespräch herausstellen sollte, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Sie nicht unterstützen kann, werden wir versuchen, Ihnen eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.